Terms of service
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der Internetpräsenz alea.artclub.wtf sowie für sämtliche über diese Website begründeten Vertragsverhältnisse
zwischen der
ARTCLUB Mixed Media GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Krauß,
(im Folgenden: „ALÉA“)
und den Vertragspartner:innen (im Folgenden: „Kund:innen“).
§ 1 Geltungsbereich und Vorrang
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) regeln umfassend sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen, welche im Rahmen der Nutzung der Internetpräsenz alea.artclub.wtf zwischen ALÉA und den Kund:innen angebahnt oder begründet werden.
(2) Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Kund:innen gelten nur, wenn ALÉA ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn ALÉA in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Im Falle von Widersprüchen zwischen den Regelungen dieser AGB und individuellen Vereinbarungen gehen letztere vor.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Sämtliche auf der Internetpräsenz alea.artclub.wtf von ALÉA wiedergegebenen Darstellungen, Beschreibungen, Bebilderungen und sonstigen Präsentationen von Veranstaltungen (einschließlich Line-up, Timings, Locationangaben und Kapazitäten), Waren (insbesondere Merchandising-Artikeln) oder Dienstleistungen (zusammen „Leistungsangebote“) dienen – ungeachtet etwaiger Preis-, Termin- und Verfügbarkeitsangaben sowie ungeachtet einer etwaigen Möglichkeit, diese in einen elektronischen Warenkorb zu legen – ausschließlich der allgemeinen Information und stellen mangels ausdrücklicher, auf den Einzelfall bezogener, an die/den jeweilige:n Kund:in gerichteter Annahmeerklärung durch ALÉA kein rechtsverbindliches Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar, sondern eine invitatio ad offerendum; vorbehalten bleiben insoweit jederzeitige, auch kurzfristige, inhaltliche, zeitliche und preisliche Änderungen, Korrekturen offenkundiger Irrtümer (etwa Rechen- oder Schreibfehler, fehlerhafte Verlinkungen, systemseitige Übertragungsfehler) sowie der Zwischenverkauf bzw. die Kapazitätsausschöpfung, ohne dass es hierfür einer gesonderten Mitteilung bedarf; Abweichungen in der Darstellung (etwa farbliche Nuancen, Layoutvarianten, Mockups oder symbolhafte Visualisierungen) gelten, soweit für die/den durchschnittliche:n Kund:in zumutbar, als bloß illustrativ und nicht als Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, ebenso wenig begründen Pressemitteilungen, Social-Media-Beiträge, Newsletter oder sonstige Werbemittel eine rechtlich bindende Zusage; ergänzend gilt, dass die auf der Website bereitgestellten vorvertraglichen Informationen nach §§ 312d, 312i, 312j BGB i. V. m. Art. 246a EGBGB der Transparenz dienen, jedoch den Charakter der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die/den Kund:in nicht verändern.
(2) Der Vertragsschluss über Tickets, Waren oder Dienstleistungen erfolgt – vorbehaltlich individueller Abreden – ausschließlich im elektronischen Geschäftsverkehr wie folgt: Die/der Kund:in durchläuft den von ALÉA vorgegebenen Bestellprozess, gibt dort die abgefragten Pflichtangaben (insbesondere Identitäts-, Kontakt- und Zahlungsdaten) vollständig und wahrheitsgemäß ein, hat vor Abgabe der Bestellung die Möglichkeit, sämtliche Eingaben mithilfe der bereitgestellten technischen Mittel (Zurück-Funktion, Editierfelder, Übersichtsseite) zu prüfen und zu berichtigen, erhält die nach § 312j Abs. 2 BGB erforderlichen Informationen (insbesondere zu den einzelnen technischen Schritten, zur Speicherung des Vertragstextes, zu verfügbaren Vertragssprachen – regelmäßig Deutsch, ggf. Englisch – sowie zu den Korrekturmöglichkeiten) und gibt sodann durch Betätigung des entsprechend beschrifteten, den Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB genügenden Buttons (regelmäßig „zahlungspflichtig bestellen“ / „kaufen“ oder gleichwertig) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab; der bloße Zugang einer systemgenerierten Eingangsbestätigung, die ausschließlich den Eingang der Bestellung dokumentiert und die Bestelldaten zusammenfasst, stellt keine Annahme im Rechtssinne dar, sondern dient der Information der/des Kund:in; die Annahme durch ALÉA erfolgt erst durch gesonderte Auftrags-/Bestellbestätigung in Textform (insbesondere per E-Mail) oder – ersatzweise und ohne weiteres Erfordernis – durch tatsächliche Leistungshandlung, namentlich die Freischaltung/Übermittlung der digitalen Tickets (z. B. Bereitstellung im Nutzerkonto oder Versand eines QR-/Barcodes), die Versendung von Waren oder die Erbringung der Dienstleistung; maßgeblich für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der Versand der Annahmeerklärung bzw. der Eintritt der Leistungshandlung durch ALÉA; Zahlungs- oder Autorisierungsvorgänge (z. B. Vorautorisierung der Karte, PayPal-Zahlung, Sofortüberweisung) begründen für sich genommen noch keine Annahme, es sei denn, ALÉA hat dies im Einzelfall ausdrücklich so bestimmt; der Vertragstext kann – soweit technisch vorgesehen – von ALÉA gespeichert werden, ist der/dem Kund:in aus Gründen der Beweisökonomie jedoch zusätzlich eigenständig zu sichern (z. B. durch Download/Archivierung der Bestellübersicht), wobei etwaige Log-Daten des Bestellsystems (Zeitstempel, IP-Hash, Transaktions-ID) als Anscheinsbeweis für die Abgabe der Vertragserklärung dienen; ALÉA ist berechtigt, Identitäts-, Alters- und Berechtigungsnachweise (insbesondere im Hinblick auf veranstaltungsbezogene Zutrittsalter, Hausordnung, Jugendschutz) zu verlangen und den Vertragsschluss von deren erfolgreicher Prüfung abhängig zu machen.
(3) ALÉA bleibt – unbeschadet bereits bestehender gesetzlicher Anfechtungs-, Rücktritts- oder Kündigungsrechte – frei, Angebote der Kundschaft nach billigem Ermessen ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzulehnen oder nur unter Auflagen anzunehmen, insbesondere, jedoch nicht abschließend, in Fällen (i) offensichtlich fehlerhafter Preis- oder Leistungsangaben, System-/Übertragungsfehlern oder sonstiger offenkundiger Irrtümer, (ii) begründeter Anhaltspunkte für missbräuchliche oder gegen die Hausordnung verstoßende Nutzungen (einschließlich gewerblicher Weiterveräußerung/Scalping, Mehrfachbestellungen zum Zwecke der Kontingentabschöpfung, Umgehung von Personalisierungs- oder Altersgrenzen), (iii) unvollständiger, widersprüchlicher oder nicht verifizierbarer Angaben der/des Kund:in, (iv) negativer Zahlungshistorie, Zahlungsausfällen oder ausstehender Forderungen aus früheren Vertragsverhältnissen, (v) nicht hinreichender Verfügbarkeit bzw. Kapazitätserschöpfung sowie (vi) aus Compliance-, Sicherheits- oder Jugendschutzgründen; macht ALÉA von diesem Ablehnungsrecht Gebrauch oder wird eine bereits abgegebene Annahmeerklärung nachträglich wegen eines offenbar unrichtigen Inhalts (etwa Zahlendreher, falsches Veranstaltungsdatum, versehentliches Null-Preis-Mapping) gemäß §§ 119 ff., 120 BGB angefochten oder gemäß § 313 BGB angepasst, beschränkt sich die Rechtsfolge – soweit rechtlich zulässig – auf die Rückabwicklung bereits erbrachter Zahlungen (simple Rückzahlung bzw. im Rahmen der AGB vorgesehen Gutscheinlösung), weitergehende Ansprüche (insbesondere Schadensersatz wegen nutzloser Aufwendungen, An-/Abreisekosten, Hotelbuchungen) sind – vorbehaltlich zwingender Haftungstatbestände – ausgeschlossen; etwaige gesetzliche Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten der/des Kund:in (insbesondere zur zeitnahen Prüfung der Bestätigungsunterlagen und unverzüglichen Rüge von Abweichungen) bleiben hiervon unberührt.
§ 3 Tickets und Teilnahme
(1) Mit dem Erwerb eines Tickets – gleichviel, ob in physischer Form (Papier/Plastikkarte/Armband) oder in digitaler Form (insbesondere PDF-/Wallet-Ticket, QR-/Barcode, App-Ticket) – erwirbt die Kund:in, unbeschadet etwaiger Personalisierungen, Alters- und Einlassvoraussetzungen sowie unter dem aufschiebenden Bedingungsvorbehalt des vollständigen und unwiderruflichen Zahlungseingangs, ausschließlich das nicht ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich auf die im Ticket ausdrücklich bezeichnete Veranstaltung beschränkte, widerrufliche Teilnahmerecht; ein Anspruch auf bestimmte Programmteile, Auftrittsreihenfolgen, Spielzeiten, Bühnen- oder Raumzuweisungen, Sichtachsen, Sitz- oder Stehplätze, Aufbauten, Licht-/Ton-/Sondereffekte, (Zwischen-)Einlasszeiten, gastronomische oder sonstige Nebenleistungen besteht – sofern nicht ausdrücklich anders zugesagt – nicht. Das Teilnahmerecht ist – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Gestattung – persönlich und nicht übertragbar; personalisierte Tickets berechtigen ausschließlich die/den namentlich ausgewiesene:n Inhaber:in gegen geeigneten amtlichen Identitätsnachweis zum Zutritt. Die Gültigkeit des Tickets setzt dessen technische Lesbarkeit und Unversehrtheit (insbesondere vollständige, unveränderte und nicht manipulierte Codes/Armbänder) voraus; entwertete, beschädigte, unleserliche, als verloren/gesperrt gemeldete, vervielfältigte oder sonst wie missbräuchlich erlangte Tickets berechtigen nicht zum Einlass und können eingezogen werden. Ein Anspruch auf (Wieder-)Einlass zu bestimmten Uhrzeiten, auf Überspringen von Einlass-/Sicherheitskontrollen oder auf bevorzugte Behandlung besteht nicht; Wartezeiten, Einlassstopps, Sperrungen, räumliche Umleitungen oder temporäre Kapazitätsbeschränkungen, die aus Sicherheits-, Lärmschutz-, Nachbarschafts-, Brandschutz- oder behördlichen Gründen erforderlich sind, gelten als der/ dem durchschnittlichen Besucher:in zumutbar und begründet für sich genommen keinen Minderungs-, Rücktritts- oder Schadensersatzanspruch.
(2) ALÉA ist – unbeschadet weitergehender zivil-, ordnungs- und strafrechtlicher Befugnisse – berechtigt, den Einlass zu verweigern oder Kund:innen von der Veranstaltung auszuschließen, wenn und soweit dies aus objektiv sachlichen Gründen geboten erscheint; hierunter fallen insbesondere Fälle, in denen Kund:innen
a) gegen die am Veranstaltungsort ausgehängte oder auf der Website veröffentlichte Hausordnung, gegen behördliche Auflagen oder gesetzliche Vorschriften (insbesondere Jugendschutz-, Betäubungsmittel-, Waffen-, Brandschutz-, Lärmschutz- und Versammlungsrecht) verstoßen oder entsprechende Verstöße drohen,
b) alkoholisiert oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln erscheinen oder erkennbar Substanzen am oder im Körper führen bzw. konsumieren, die nach der Hausordnung oder dem Gesetz verboten sind,
c) den Veranstaltungsablauf stören oder gefährden (etwa durch aggressives, belästigendes, diskriminierendes oder gewaltgeneigtes Verhalten, Mitführen/Verwenden verbotener Gegenstände – u. a. Waffen, Pyrotechnik, Laserpointer, Glasflaschen –, unbefugtes Betreten von Bühnen/Backstage-/Sperrzonen, Nichtbefolgen von Anweisungen des Ordnungs-/Sicherheitspersonals),
d) Sicherheits-/Taschen-/Leibesvisitationen verweigern, die aus objektiven Sicherheitsgründen durchgeführt werden,
e) Nachweis- und Alterskontrollen (amtlicher Lichtbildausweis) nicht ermöglichen, erforderliche Unterlagen nicht vorlegen oder ausgewiesene Altersgrenzen nicht erfüllen,
f) manipulierte, vervielfältigte, weiterverkaufte (insbesondere über nicht autorisierte Sekundärmärkte) oder sonst missbräuchlich erworbene Tickets vorlegen oder die Personalisierungsauflagen umgehen,
g) Tiere (mit Ausnahme gesetzlich anerkannter Assistenzhunde unter Nachweis) oder sonstige nach der Hausordnung untersagte Gegenstände mitführen oder
h) durch Kleidung, Symbole, Gesten oder sonstiges Auftreten den geordneten, sicheren und friedlichen Ablauf der Veranstaltung konkret gefährden.
Das Sicherheitspersonal ist befugt, in den vorgenannten Fällen Tickets einzuziehen, Platzverweise zu erteilen, Hausverbote auszusprechen und – bei Weigerung – im Rahmen des Hausrechts durchzusetzen. Einlass- und Aufenthalt setzen die jederzeitige Befolgung von Ordner-/Sicherheits-/Polizeianweisungen voraus.
(3) Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises – sei es ganz oder anteilig – besteht im Falle der Einlassverweigerung oder des Ausschlusses nach Abs. 2 nicht; Gleiches gilt bei selbstverschuldetem Zuspätkommen, Nichterscheinen, frühzeitigem Verlassen der Veranstaltung, temporären Unterbrechungen, (Teil-)Sperrungen, Bühnen-/Bereichswechseln, Änderung des Line-ups oder des zeitlichen Ablaufs sowie bei witterungs-, lärmschutz-, nachbarschafts-, behördlich- oder sicherheitsbedingten Anpassungen, soweit diese – nach objektivem Maßstab – zumutbar sind. Im Übrigen gelten für Absage, Abbruch oder Verlegung die Regelungen in § 4 (Rückgabe, Erstattung, Gutscheinregelung); weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von An-/Abreise-, Übernachtungs-, Opportunitäts- oder Folgekosten, sind – vorbehaltlich zwingender Haftungstatbestände gemäß § 7 – ausgeschlossen.
(4) Soweit ALÉA zur Zugangskontrolle Armbänder, Stempel oder sonstige Zutrittsnachweise ausgibt, gelten ausschließlich die hierfür erteilten Handhabungsanweisungen (insbesondere durchgehendes Tragen, Unversehrtheit, Nichtübertragbarkeit); beschädigte, gelöste, entfernte oder manipulierte Nachweise verlieren ihre Gültigkeit und berechtigen nicht zum (Wieder-)Einlass. Ein Wiedereinlass nach Verlassen des Geländes ist – vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Regelungen – ausgeschlossen; ein Anspruch auf Aushändigung eines Ersatz-Armbands besteht nicht.
(5) Ticketkategorien (z. B. „VIP“, „Early-Bird“, „Guestlist“) vermitteln – vorbehaltlich ausdrücklicher Beschreibung – keine darüber hinausgehenden Leistungs-, Platz- oder Servicegarantien; Sichtbehinderungen, Sicherheitsabstände, Sperrzonen oder Bereichswechsel sind aus veranstaltungs- und sicherheitsbedingten Gründen jederzeit zulässig und hinzunehmen.
(6) Sekundärmarkt/Weiterverkauf: Der gewerbliche oder preisaufgetriebene Weiterverkauf (Scalping), die Verlosung, Versteigerung oder Verwendung zu werblichen Zwecken ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ALÉA ist untersagt; ALÉA kann in diesen Fällen Tickets sperren, Einlass verweigern und Schadensersatz verlangen. Ein Ersatzanspruch der betroffenen Erwerber:innen gegenüber ALÉA besteht nicht; sie haben sich an ihre:n jeweilige:n Verkäufer:in zu halten.
(7) Barrierefreiheit/Schutzbedürfnisse: Die Zugänglichkeit und Eignung der Veranstaltungsstätte kann – abhängig von Location, Aufbauten, Behördenauflagen – variieren; besondere Bedarfe (z. B. Rollstuhlplätze, Begleitperson, Ruhebereiche) sind frühzeitig vorab mit ALÉA abzustimmen, damit angemessene Vorkehrungen getroffen werden können. Ein genereller Rechtsanspruch auf bestimmte barrierefreie Ausstattungen besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der objektiven Zumutbarkeit.
(8) Fund-, Garderoben- und Nebenleistungen: Die Nutzung etwaiger Garderoben-, Schließfach-, Park-, Gastro- oder Merch-Leistungen erfolgt – soweit nicht von ALÉA selbst betrieben – zu den Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter; insoweit wird auf § 9 (Drittanbieter, Fremdleistungen) verwiesen. Für Verluste, Vertauschen oder Beschädigungen gilt § 7 (Haftung).
(9) Programmänderungen/Verlegung: Zumutbare Programmänderungen (insbesondere Austausch/Ersetzung einzelner Acts, Set-Längen- oder Reihenfolgeanpassungen) sowie Verlegungen in gleichwertige Örtlichkeiten derselben Region oder zumutbare Terminverschiebungen innerhalb eines angemessenen Zeitfensters bleiben vorbehalten und begründen – vorbehaltlich § 4 – keine Rückabwicklung; ALÉA wird insoweit auf eine für die Besucher:innen interessengerechte Lösung hinwirken.
(10) Nachweise und Compliance: ALÉA ist berechtigt, zum Zweck der Zugangskontrolle Identitäts-, Alters-, Berechtigungs- und Ticketnachweise zu verlangen, Mehrfachverwendungen durch Realtime-Validierung zu unterbinden und bei Verdachtsmomenten (z. B. Seriennummerndubletten, abweichende Zahlungsdaten, ungewöhnliche Kaufmuster) ergänzende Prüfungen vorzunehmen; die Nichteinhaltung berechtigt zum Ausschluss gemäß Abs. 2.
§ 4 Rückgabe, Rückerstattung, Gutscheinregelung
(1) Für den Erwerb von Tickets zu Freizeitveranstaltungen – worunter sämtliche von ALÉA veranstalteten oder verantworteten Events im Sinne eines zeitgebundenen Freizeitangebots zu verstehen sind – besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht; dies folgt aus § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, wonach das Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Freizeitbetätigung, sofern der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, ausgeschlossen ist; anderweitige verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt, betreffen jedoch nicht Ticketkäufe für derartige Veranstaltungen.
(2) Tickets sind – unbeschadet zwingender gesetzlicher Rechte und einer etwaigen, ausdrücklich durch ALÉA bestätigten freiwilligen Kulanz – vom Umtausch, von Rückgabe oder Stornierung ausgeschlossen; dies gilt unabhängig davon, ob die Tickets physisch oder digital ausgegeben wurden, ob sie personalisiert sind oder nicht, und erstreckt sich gleichermaßen auf Fehlkäufe, Terminirrtümer, nachträgliche Verhinderungen, Krankheit, Reise- oder Logistikprobleme auf Seiten der Kundschaft sowie auf nach Vertragsschluss eintretende Änderungen persönlicher Präferenzen; ein Anspruch auf Umbuchung, Umdatierung, Namensänderung oder Weitergabe besteht nur, soweit ALÉA dies in den Veranstaltungsinformationen ausdrücklich vorsieht oder im Einzelfall schriftlich gestattet; etwaige Bearbeitungsentgelte für zulässige Änderungen bleiben vorbehalten.
(3) Wird eine Veranstaltung endgültig und ersatzlos abgesagt, ist ALÉA – soweit rechtlich zulässig und unter Beachtung billigen Ermessens – berechtigt, anstelle einer Geldrückzahlung einen gleichwertigen Gutschein (Voucher) über den Nennwert des Ticketpreises auszustellen, der mindestens drei (3) Jahre ab Ausstellungsdatum gültig ist und für sämtliche zukünftigen, von ALÉA veranstalteten oder verantworteten Events eingesetzt werden kann; nur sofern die Ausgabe eines Gutscheins nach zwingendem Recht ausgeschlossen oder für die/den Kund:in unzumutbar ist, erfolgt die Erstattung in Geld, grundsätzlich auf dem Wege des ursprünglich verwendeten Zahlungsmittels; ist eine Rückzahlung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich (etwa Kartenablauf, Kontoauflösung), kann ALÉA eine alternative, zumutbare Erstattungsmethode (z. B. Banküberweisung nach Identitätsnachweis) vorsehen. In jedem Fall bezieht sich die Erstattung – Gutschein oder Geld – ausschließlich auf den bei ALÉA eingegangenen Ticketnennpreis; Fremdgebühren (z. B. Vorverkaufs-, System-, Zahlungsdienstleistungs- oder Versandgebühren), die nicht an ALÉA geflossen sind, sind von der Erstattung ausgenommen und ggf. beim jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen.
(4) Gutscheine sind – vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Vorgaben – nicht verzinslich, nicht bar ablösbar und können, vorbehaltlich des in § 3 Abs. 6 geregelten Verbots des gewerblichen Weiterverkaufs, auf Dritte übertragen, jedoch nicht zu werblichen Zwecken ohne Zustimmung von ALÉA genutzt werden; Teileinlösungen sind zulässig, Restguthaben bleiben bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer erhalten; die Kombination mehrerer Gutscheine ist zulässig, soweit das Buchungssystem dies vorsieht; eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur in gesetzlich zwingenden Fällen oder aufgrund ausdrücklicher Kulanzentscheidung von ALÉA möglich.
(5) Weitergehende Ansprüche der Kundschaft im Zusammenhang mit einer Absage, namentlich Ersatz für Anreise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Opportunitäts- oder Folgekosten, sind – vorbehaltlich zwingender Haftungstatbestände (vgl. § 9) – ausgeschlossen; Gleiches gilt für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn.
(6) Eine Veranstaltungsverlegung (Terminverschiebung innerhalb eines zumutbaren Zeitfensters oder örtliche Verlegung in eine gleichwertige Location derselben Region) sowie zumutbare Programmänderungen (einschließlich Austausch einzelner Acts, Anpassung von Set-Längen, Reihenfolge, Bühnenwechsel) stellen keine Absage im Sinne von Abs. 3 dar; in diesen Fällen behalten Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit; ein Anspruch auf Erstattung oder Gutschein besteht lediglich, wenn die Verlegung/Änderung für die/den durchschnittliche:n Besucher:in objektiv unzumutbar ist, wobei die Interessenabwägung unter Berücksichtigung von Anlass, Umfang, Vorlaufzeit und Ersatzangebot zu erfolgen hat.
(7) Ein Abbruch oder eine Unterbrechung der Veranstaltung nach Beginn aus Gründen, die außerhalb der Einwirkungssphäre von ALÉA liegen (insbesondere Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Sicherheits- oder Gesundheitsgefahren, vgl. § 5), begründet – über die in Abs. 3 geregelte Gutschein- bzw. Erstattungslogik hinaus – keine weitergehenden Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche; erfolgt der Abbruch aus von ALÉA zu vertretenden Gründen, wird ALÉA nach billigem Ermessen eine interessengerechte Lösung anbieten, die – je nach Zeitpunkt und Umfang – in einer (Teil-)Gutschrift, einem Gutschein oder einer anderweitigen Kompensation bestehen kann.
(8) Geltendmachung/Verfahren: Erstattungs- oder Gutscheinansprüche sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer angemessenen Frist nach Bekanntgabe der Absage/Verlegung über die auf der Website ausgewiesenen Kontaktkanäle unter Angabe von Bestellnummer, Ticket-ID und Zahlungsnachweis geltend zu machen; ALÉA ist berechtigt, zum Zwecke der Anspruchsprüfung Identitätsnachweise sowie die Rückgabe bzw. Entwertung der betroffenen Tickets zu verlangen; Rückzahlungen erfolgen – vorbehaltlich Abs. 3 – auf das ursprünglich eingesetzte Zahlungsmittel; Rückbelastungen (Chargebacks), die entgegen dieser Regelungen veranlasst werden, berechtigen ALÉA, Tickets zu sperren, Nutzerkonten vorläufig zu blockieren und entstandene Fremdkosten (z. B. Rücklastschrift- oder Karten-Dispute-Gebühren) geltend zu machen.
(9) Drittanbieter/Ticketplattformen: Wurden Tickets über Drittplattformen oder Wiederverkäufer (z. B. Resident Advisor, Xceed, Eventim) erworben, gelten ergänzend deren Bedingungen; Erstattungen sind – soweit der Drittanbieter Vertragspartner:in der Kundschaft ist – dort zu beantragen; ALÉA erstattet in diesen Konstellationen nur, soweit und sobald entsprechende Rückflüsse aus dem Drittvertrieb bei ALÉA eingehen.
(10) Teilabsagen/Kontingentkürzungen: Teilweise Reduzierungen der Kapazität, Sperrungen einzelner Bereiche oder bühnenspezifische Einschränkungen aus Sicherheits-, behördlichen oder technischen Gründen berechtigen – soweit der Kerngehalt des Veranstaltungserlebnisses erhalten bleibt und zumutbare Ersatzbereiche oder Ausweichmöglichkeiten angeboten werden – nicht zur Rückabwicklung; ALÉA wird, wo möglich, gleichwertige Alternativen bereitstellen.
(11) Pakete/Bundles: Bei Kombinationsangeboten (Ticket + Merch / Gastro / Dienstleistung) bezieht sich eine Erstattung grundsätzlich nur auf den Ticketanteil, sofern die übrigen Leistungsbestandteile vertragsgemäß erbracht werden oder separat erbracht werden können; umgekehrt bleibt das Ticket wirksam, wenn ein nicht wesentlicher Nebenbestandteil entfällt und hierfür eine angemessene Teilkompensation (Gutschein/Gutschrift) angeboten wird.
(12) Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleiben die Widerrufsrechte für Warenkäufe (Merchandise) nach §§ 355 ff. BGB gemäß § 14 dieser AGB; die Gutscheinregelung dieses § 4 findet hierauf keine Anwendung, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart.
§ 5 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, welche ALÉA oder deren Leistungserbringung erheblich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, berechtigen ALÉA, die Erfüllung ihrer Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
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Naturereignisse (Sturm, Hochwasser, Feuer, Erdbeben, Pandemie, Epidemie),
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Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Terroranschläge,
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behördliche Anordnungen, Ausgangssperren, Versammlungsverbote,
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technische Störungen, Stromausfälle, Internetausfälle, Systemangriffe.
(3) Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt, hat die Kund:in lediglich Anspruch auf einen Gutschein; eine Rückzahlung erfolgt nur, soweit zwingendes Recht dies vorsieht.
§ 6 Pflichten der Kund:innen
(1) Die Kund:innen sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben im Bestellprozess zu machen.
(2) Tickets dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung von ALÉA gewerblich weiterverkauft oder zu überhöhten Preisen angeboten werden („Scalping-Verbot“). ALÉA behält sich vor, Tickets zu sperren und betroffene Kund:innen vom Zutritt auszuschließen.
(3) Die Kund:innen sind verpflichtet, Anweisungen des Sicherheitspersonals, der Polizei und sonstiger Ordnungskräfte Folge zu leisten.
§ 7 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Mit Betreten der Veranstaltung erklären sich die Kund:innen unwiderruflich damit einverstanden, dass Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt und zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt verwertet werden dürfen.
(2) Die Einwilligung umfasst insbesondere die Nutzung zu Werbezwecken, zur Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Dokumentation, ohne Anspruch auf Vergütung.
§ 8 Haftung
(1) Der Aufenthalt auf Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) ALÉA haftet uneingeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ALÉA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(5) Für Garderobe, verlorene oder gestohlene Gegenstände übernimmt ALÉA keine Haftung.
§ 9 Drittanbieter, Fremdleistungen
(1) Sofern Tickets über Drittanbieter oder Plattformen (z. B. Eventim, Resident Advisor, Xceed) erworben werden, gelten ergänzend die dortigen Bedingungen.
(2) ALÉA haftet nicht für fehlerhafte oder verspätete Leistungen dieser Drittanbieter.
§ 10 Zahlungsbedingungen, Abtretung, Inkasso
(1) Zahlungen sind unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
(2) Gerät die Kund:in in Verzug, ist ALÉA berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(3) ALÉA ist berechtigt, Forderungen an Dritte (z. B. Inkassodienstleister) abzutreten.
(4) Die Kund:in trägt sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung bei Zahlungsverzug.
§ 11 Widerrufsrecht bei Waren
(1) Für Warenkäufe gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB.
(2) Tickets und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen sind hiervon ausgenommen.
§ 12 Urheberrechte
Alle Inhalte von alea.artclub.wtf (Texte, Logos, Bilder, Videos, Design, Quellcode) sind urheberrechtlich geschützt. Jede unautorisierte Nutzung ist untersagt und wird rechtlich verfolgt.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG. Details sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
§ 14 Schiedsgericht, Gerichtsstand
(1) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB wird nach Wahl von ALÉA zunächst ein Schiedsverfahren vor der Industrie- und Handelskammer Berlin durchgeführt.
(2) Ist die Kund:in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
§ 15 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.